Der Beitrag beschäftigt sich am Beispiel des Fußballs mit der bislang weder von Gerichten noch in der Fachliteratur abschließend geklärten Einordnung von Nationalspielerinnen und Nationalspielern als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des jeweiligen Verbands.

Die Zahlung so genannter Ablösesummen ist gängige Praxis im Profisport. Der Beitrag behandelt die bislang kaum beleuchtete Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen sog. Ablösesummen gegenüber Arbeitnehmer*innen als Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Der Beitrag geht der Frage nach, ob es sich bei vorzeitigen Wechsel-Bekanntgaben um arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen handelt und welche Maßnahmen ein Club gegen solche treffen kann.

Nachvertragliche Abwerbeverbote sind im Profisport bislang keine gängige Praxis, was wegen der umfangreichen Einblicke der in Schlüsselpositionen beschäftigten Personen in die finanziellen und vertraglichen Details eines Clubs jedoch verwundert. Der vorliegende Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen für die Praxis im Zusammenhang mit nachvertraglichen Abwerbeverboten.

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der rechtlichen Einordnung von unberechtigten Mobbingvorwürfen im Rahmen arbeitsgerichtlicher Prozesse und den Möglichkeiten von Arbeitgebern hierauf rechtssicher zu reagieren.

Der Aufsatz ordnet die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz im Verfahren Heinz Müller gegen FSV Mainz 05 ein und beschäftigt sich mit der Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen im Profisport.

Die Verfasser beschäftigen sich in diesem Aufsatz mit einer bisher kaum behandelten Frage zur Verdachtskündigung: Ist ein*e Arbeitnehmer*in im Kündigungsschutzprozess mit entlastendem Tatsachenvortrag präkludiert, wenn ihr*ihm die Tatsachen bereits im Rahmen der zwingenden Anhörung vor Ausspruch der Kündigung bekannt waren und sie*er sie gegenüber der*dem Arbeitgeber*in verschwiegen hat?

Im Bereich des Profisports sind sie üblich: so genannte Punktprämien, welche einen Teil der Vergütung vom Erfolg der Mannschaft in einem Pflichtspiel abhängig machen. Es verbergen sich hier jedoch rechtliche Fallstricke, die der*dem jeweiligen Arbeitgeber*in nicht unerhebliche Kosten verursachen können. Erfolglose Trainer*innen werden meist mit sofortiger Wirkung von ihren Pflichten entbunden, wobei der Arbeitsvertrag in aller Regel bis zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragsdauer bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an dem die*der Trainer*in ein neues Arbeitsverhältnis eingeht, fortbesteht.

Ein Kündigungsgrund ist meist nicht gegeben und der Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses deshalb nicht möglich. Die Vereinbarung des vollständigen Wegfalls des Grundgehalts im Falle einer solchen Freistellung ist dabei unzulässig. Fraglich ist jedoch, ob und wie sich die Vereine in diesem Fall vor einer Pflicht zur Fortzahlung von Punktprämien schützen können. Der vorliegende Beitrag skizziert die rechtlichen Grundsätze und beurteilt anschließend die bisher ergangene Rechtsprechung.

Der Profifußballer Levan Kobiashvilli von Hertha BSC Berlin wurde mit Urteil des DFB-Sportgerichts vom 4.6.2012 mit einer siebeneinhalbmonatigen Sperre bis zum 31.12.2012 belegt. Der Spieler hatte nach dem Abpfiff des Relegations-Rückspiels zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin am 15.5.2012 den Unparteiischen Wolfgang Stark körperlich attackiert.

Dieser Fall wirft die Frage auf, inwiefern ein*e Arbeitgeber*in im Bereich des Profisports verpflichtet ist, bei einer Wettkampfsperre das Gehalt von Profisportler*innen für die Dauer einer Sperre – vollständig – zu entrichten. Wettkampfsperren sind im Bereich des Profisports zwar durchaus nichts Ungewöhnliches, die Frage nach der Vergütungspflicht stellt sich aber insbesondere dann, wenn – wie im Fall Levan Kobiashvili – Sperren exorbitant lang sind und/oder auf einem Verhalten der*des Spielerin*Spielers beruhen, welches mit der Arbeitsleistung im Rahmen eines Pflichtspiels nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht.